Das Wiedereinbiegen erfolgte, nachdem der Beschuldigte D.________ durch Abdrängen zum Abbremsen und Ausweichen zwang, unter offenkundiger Verletzung des Sicherheitsabstands. D.________ musste diesen durch Abbremsen wiederherstellen. Damit missachtete der Beschuldigte gleich mehrere wichtige Verkehrsvorschriften in objektiv schwerer Weise. Das vorschriftswidrige Verhalten des Beschuldigten hatte vor allem zur Folge, dass er auf Höhe des Motorradfahrers D.________ zurück auf den rechten Fahrstreifen drängen musste, um eine Kollision mit dem Gegenverkehr zu verhindern.