24 te er ihn bewusst ab und zwang ihn auf diese Weise dazu, durch Abbremsen und Ausweichen Platz auf dem rechten Fahrstreifen zu machen. Weiter wusste der Beschuldigte vom regen Gegenverkehr, der ihn bis zu diesem Zeitpunkt vom Überholen abgehalten hatte. Damit ist der Sachverhalt gemäss Strafbefehl, soweit dieser noch Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet, erstellt.