Er achtete in diesem Augenblick offenbar weniger auf den Gegenverkehr, sondern beobachtete zunächst das herannahende Fahrzeug des Beschuldigten im Rückspiegel, bevor er dann voll und ganz auf die eigene Reaktion fokussiert war und seinen Blick auf den eigenen Fahrstreifen richtete, wovon das erwähnte Detail mit der herannahenden Verkehrsinsel zeugt. Nach dem Gesagten ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte eine Lücke im Gegenverkehr nutzte, um die Überholmanöver zu starten, bevor er dann aber wegen eines herannahenden Autos wieder auf den rechten Fahrstreifen einbiegen wollte. Dabei drängte er das Motorrad ab, bis D.________ abbremste und ihn einbiegen liess.