Dies tat er, indem er mit dem Motorrad abbremste, auf den rechten Fahrbahnrand auswich und den Beschuldigten einbiegen liess. C.________ hatte als hinterster Motorradfahrer die beste Sicht auf das Überholen und Abdrängen von D.________, das sich wenige Meter vor ihm in seinem direkten Sichtfeld ereignete. Er vermochte das Fahrzeug des Beschuldigten relativ genau zu beschreiben und merkte sich damals dessen Kontrollschild, was zeigt, dass er die Szenerie aufmerksam beobachtete. Seine Angaben zu diesem Vorfall wirken ebenfalls zuverlässig und glaubhaft. Der Beschuldigte bestritt, D.________ trotz Gegenverkehrs überholt und sodann abgedrängt zu haben.