22 als jemandem, bei dem die entsprechende Schulung Jahrzehnte zurückliegt. So verneinte D.________ zwar, nahe an einem Sturz gewesen zu sein, wies aber auf die zuvor absolvierten Kurse hin, dank denen es ihm noch präsent war, wie zu reagieren ist (pag. 69, Z. 29 f.). Sowohl D.________ als auch C.________ schilderten übereinstimmend, dass D.________ auf das Einbiegen bzw. Drängen des Beschuldigten reagierte bzw. zur Verhinderung einer Kollision reagieren musste. Dies tat er, indem er mit dem Motorrad abbremste, auf den rechten Fahrbahnrand auswich und den Beschuldigten einbiegen liess.