21 mit denen der Beschuldigte die beiden Motorradfahrer über den Gegenfahrstreifen überholte, haben damit beide Zeugen aus nächster Nähe aber leicht anderer Position mitverfolgt. Sie schilderten das dynamische Geschehen denn auch stimmig und im Kern übereinstimmend: Der Beschuldigte habe, nachdem er C.________ sehr nahe aufgefahren war, zum Überholmanöver angesetzt und sich auf Höhe des Motorrads von D.________ wieder auf den rechten Fahrstreifen gedrängt, worauf D.________ habe abbremsen und den Beschuldigten einbiegen lassen müssen, um eine (drohende) Kollision zu vermeiden.