__ sprachen alle Zeugen davon, dass man nicht zu schnell bzw. eher gemütlich unterwegs war, was auch mit der Aussage des Beschuldigten, die Motorradkolonne sei gemächlich Richtung Aareschlucht unterwegs gewesen, übereinstimmt. Unter diesen Umständen bestehen Zweifel, ob im Dorf Innertkirchen, wo der Beschuldigte sehr nahe auffuhr, mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h – das heisst an der Grenze des innerorts Zulässigen bzw. leicht darüber – gefahren wurde. Zugunsten des Beschuldigten ist davon auszugehen, dass D.________ die Geschwindigkeit etwas zu hoch eingeschätzt hat und der Beschuldigte wie der vor ihm fahrende C.____