Auch die von C.________ auf ca. 65 km/h geschätzte Geschwindigkeit scheint sich auf das von ihm als gefährlicher eingeschätzte Überholmanöver, das nach dem nahen Auffahren ausserhalb des Dorfs Innertkirchen stattgefunden haben soll, zu beziehen. Dieser Umstand könnte auch die Differenz zu den ca. 50 km/h, die D.________ angegeben hat, erklären. Bis auf J.________ sprachen alle Zeugen davon, dass man nicht zu schnell bzw. eher gemütlich unterwegs war, was auch mit der Aussage des Beschuldigten, die Motorradkolonne sei gemächlich Richtung Aareschlucht unterwegs gewesen, übereinstimmt.