pag. 74, Z. 8). Der Beschuldigte schätzte die Geschwindigkeit der Motorradkolonne in der Einsprachebegründung auf 30 bis 40 km/h. Die unterschiedlichen Angaben sind offensichtlich vor allem darauf zurückzuführen, dass sie nicht denselben Zeitpunkt betreffen. J.________ bezog sich mit seinen Angaben auf die Situation auf der Umfahrungsstrasse nach der Aareschlucht, I.________ auf die Fahrt von der Grimsel herunter. Auch die von C.________ auf ca. 65 km/h geschätzte Geschwindigkeit scheint sich auf das von ihm als gefährlicher eingeschätzte Überholmanöver, das nach dem nahen Auffahren ausserhalb des Dorfs Innertkirchen stattgefunden haben soll, zu beziehen.