Um beurteilen zu können, ob der Abstand beim Hintereinanderfahren ausreichend war oder nicht, muss weiter ermittelt werden, wie nahe und bei welcher Geschwindigkeit aufgefahren wurde. Die beiden Zeugen umschrieben den Abstand übereinstimmend als sehr nahe. Während D.________ das Auffahren von weiter vorne im Rückspiegel sah, war C.________ als hinterster Motorradfahrer in der Kolonne sehr viel näher am Geschehen. In seinem tatnah verfassten Bericht, den er später als Zeuge bestätigte, gab er den Abstand mit «zum Teil weniger als eine Autolänge» an. Erfahrungsgemäss sind Distanzen gerade im Strassenverkehr schwer zu schätzen. Vorliegend ist zudem nicht bekannt, ob C.______