18 an die damaligen Vorkommnisse erinnern konnte, als er noch gegenüber der Polizei vorgab. Vor allem die ersten Aussagen des Beschuldigten wirken ausweichend und wenig zuverlässig, wobei er sich im Wesentlichen darauf beschränkte, die Vorwürfe mehr oder weniger pauschal in Abrede zu stellen bzw. mit Hinweis auf den Abstandsregeltempomat als technisch unmöglich darzustellen.