Auch an der Hauptverhandlung berichtete der Beschuldigte wiederum relativ detailliert über das Geschehene. Er sei lange hinter der Gruppe hergefahren, habe viele knappe Möglichkeiten zum Überholen gehabt und dann zwei Möglichkeiten für ein Überholmanöver genutzt – zunächst vor der Aareschlucht bis vor Frau L.________, später die restlichen Motorradfahrer. Dies deutet ebenfalls darauf hin, dass er sich deutlich besser