33 f.) – er sich erst nach Einsicht in die amtlichen Akten daran erinnerte, weil es sich für ihn um völlig normale Überholmanöver gehandelt habe und er zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen sei, etwas falsch gemacht zu haben. Das geschilderte Hinterherfahren hinter einer relativ langen Motorradkolonne mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 bis 40 km/h über eine lange Strecke (teilweise ausserorts) ohne Überholmöglichkeit ist ein Vorgang, der nicht als völlig normal und alltäglich bezeichnet werden kann und daher durchaus eine gewisse Zeit im Gedächtnis bleibt. Auch an der Hauptverhandlung berichtete der Beschuldigte wiederum relativ detailliert über das Geschehene.