Deutlich detaillierter und stringenter liess der Beschuldigte die Vorkommnisse dann Monate später in der schriftlichen Einsprachebegründung schildern. Demnach sei er vom Grimselpass her lange Zeit der Motorradkolonne hinterhergefahren, wobei es ihm lange nicht möglich gewesen sei, diese zu überholen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit der Motorradkolonne gab er mit ca. 30 bis 40 km/h an. Angesichts dessen, dass sich der Beschuldigte in der ersten Einvernahme noch kaum an den Vorfall zu erinnern schien, sondern lediglich angab, es sei eine einzige Kolonnen-Fahrerei gewesen, sind diese detaillierteren Angaben, mehr als ein halbes Jahr nach dem Vorfall, erstaunlich.