Die Aussagen stimmen damit nicht nur hinsichtlich des nahen Auffahrens und des Orts dieses Vorfalls überein, sondern setzen das Verhalten des Beschuldigten, welches offenbar beide erst auf seinen Geländewagen aufmerksam gemacht hatte, in den Zusammenhang mit dem dann offenbar überraschenden Ansetzen zum Überholen. Dass D.________ den genauen Abstand nicht zahlenmässig – und damit auch nicht dramatisiert – umschrieb (und z.B. nicht die im Bericht von C.________ erwähnte Autolänge nannte), bringt nochmals zum Ausdruck, dass er die Wahrnehmungen aus seiner Warte – dem zweithintersten Fahrer in der Kolon-