Im Rückspiegel habe er gesehen, dass der Geländewagen sehr nahe aufgefahren sei, bevor dieser dann plötzlich zum Überholmanöver angesetzt habe. Die Aussagen stimmen damit nicht nur hinsichtlich des nahen Auffahrens und des Orts dieses Vorfalls überein, sondern setzen das Verhalten des Beschuldigten, welches offenbar beide erst auf seinen Geländewagen aufmerksam gemacht hatte, in den Zusammenhang mit dem dann offenbar überraschenden Ansetzen zum Überholen.