Zum angeblichen nahen Auffahren auf den letzten in der Motorradkolonne, C.________, das sich noch innerhalb des Dorfs Innertkirchen zugetragen haben soll, konnten sie daher keine Angaben machen. C.________ fokussierte in seinem tatnah verfassten Bericht nur wenig auf dieses angeblich nahe Auffahren, setzte es aber in unmittelbaren Kontext mit dem darauffolgenden Überholmanöver, welches ihm offenbar als der deutlich gravierendere Vorfall in Erinnerung geblieben ist. Stimmig dazu stellte er als Zeuge befragt später klar, das Manöver sei für ihn – anders als das Abdrängen von D.________ für diesen – nicht gefährlich gewesen.