C.________ war als Polizist auch von Anfang an bewusst, dass die Aussagen der Beteiligten für die Ermittlung des Sachverhalts von Bedeutung sein würden und wies die anderen auf allfällige Einvernahmen hin. 10.4 Nahes Auffahren in Innertkirchen I.________ und J.________ war das Fahrzeug des Beschuldigten erst kurz bevor dieses sie nach der Aareschlucht auf der Umfahrungsstrasse überholte aufgefallen. Zum angeblichen nahen Auffahren auf den letzten in der Motorradkolonne, C.________, das sich noch innerhalb des Dorfs Innertkirchen zugetragen haben soll, konnten sie daher keine Angaben machen.