Der Freispruch erfolgte aufgrund der von der Vorinstanz für unzureichend erachteten Umschreibung der Sachverhaltselemente im Strafbefehl. Nach dem Gesagten ist nicht ersichtlich, wieso die vier Zeugen bzw. C.________ den Vorfall fälschlicherweise zur Anzeige hätten bringen sollen, womit sie sogar ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung riskiert hätten.