Ebenso wenig bestehen Anhaltspunkte dafür, dass sich die Mitglieder der Motorradgruppe vom grossen Fahrzeug des Beschuldigten speziell provoziert gefühlt hätten oder dass sie eine gewisse Abneigung empfanden. Anders als es der Beschuldigte in der polizeilichen Einvernahme darzustellen versuchte, handelte es sich bei der Motorradgruppe auch nicht um einen «Töffclub» mit ungefähr 15 Motorrädern, teilweise mit «Schlittenmotorrädern», sondern um sechs Familienmitglieder verschiedenen Alters, die in gemütlichem Tempo auf dem Heimweg von einem Tagesausflug waren. Die Zeugen schilderten die Geschehnisse in den Einvernahmen nüchtern und ohne auffallende Übertreibungen. Eine Tendenz, den Be-