Auch zwischen D.________ und C.________, die als einzige die hier relevanten Vorgänge beobachteten, bestanden in den Details ihrer Beschreibung des dynamischen Geschehens durchaus gewisse Abweichungen. Beide verorteten das Überholmanöver zwar in der Nähe einer Verkehrsinsel, waren sich über die genaue Stelle, die sie jeweils auf einem Ausdruck eines Satellitenbilds einzuzeichnen vermochten, nicht ganz einig, wobei der als zweites einvernommene C.________ auch nach Hinweis auf die unterschiedlichen Darstellungen nicht von seiner Einschätzung abwich.