Entgegen der Argumentation der Verteidigung sind die Aussagen der Zeugen zu dieser Besprechung am Brienzersee stimmig und wirken nicht ausweichend, beschwichtigend oder relativierend. Die Zeugen berichteten in ihren späteren Einvernahmen jeweils nur von den Sachverhaltsabschnitten, die sie selbst wahrgenommen hatten, was sich mit ihrer Position in der Kolonne logisch in Einklang bringen lässt. Einzig C.______