_ räumte auch selber ein, dass die Initiative, Anzeige zu erstatten, hauptsächlich von ihm und seinem Vater kam. Insbesondere I.________, die allerdings den ersten Teil des Sachverhalts nicht mitbekommen hatte, war die Strafanzeige offenbar kein spezielles Anliegen – sie hatte, wie sie lebhaft beschrieb, über den Vorfall einfach geflucht. Entgegen der Argumentation der Verteidigung sind die Aussagen der Zeugen zu dieser Besprechung am Brienzersee stimmig und wirken nicht ausweichend, beschwichtigend oder relativierend.