Alle Zeugen machten jedoch keinen Hehl daraus, dass sie sich – örtlich und zeitlich nah am Vorfall – austauschten. Sie beschrieben offen, nachvollziehbar und im Kern übereinstimmend, um was es dort ging. Demnach wurde über das Wahrgenommene gesprochen und man kam überein, die Vorkommnisse zur Anzeige zu bringen. Dass man die Anzeigeerstattung C.________ überliess, dem als Polizist die entsprechenden Abläufe am besten bekannt waren, leuchtet ein. Dass sich der Polizist in der Familie besonders dafür verantwortlich sah, ist ebenso nachvollziehbar. C.________ räumte auch selber ein, dass die Initiative, Anzeige zu erstatten, hauptsächlich von ihm und seinem Vater kam.