Range Rover. C.________ hatte sich – wie er im Bericht und dann als Zeuge angab – die Nummer des Fahrzeugs gemerkt, womit der Verdacht auf den Beschuldigten fiel. Dieser räumte auch ein, mit seinem Range Rover an den fraglichen Stellen zunächst die hintersten und anschliessend die restlichen Fahrer einer Motorradkolonne überholt zu haben. Unter diesen Umständen steht ausser Zweifel, dass es sich beim Geländefahrzeug, das den Zeugen aufgefallen war, um dasjenige des Beschuldigten mit ihm als Fahrzeugführer handelte. 10.3 Zu den Aussagen der Zeugen im Allgemeinen