Voraus fuhr J.________, der Vater von C.________. Zwischen diesem und I.________ müssen sich die weiteren beiden Fahrer, M.________ und N.________, die im vorliegenden Verfahren nicht befragt wurden, befunden haben. Alle vier Zeugen erwähnten zudem, dass vor ihrer Kolonne ein Camper bzw. ein Wohnmobil fuhr.