Es sei vereinbart worden, dass dies C.________ übernehme, weil er als Polizist am besten gewusst habe wie. Dass er mit seiner Cousine L.________ im letzten Jahr darüber gesprochen habe, könne sein. Es könne gut sein, dass sie nochmal darüber gesprochen hätten. Dasselbe gelte für C.________. 9.4 Aussagen von J.________ Am 23. Dezember 2016 wurde J.________ polizeilich als Auskunftsperson zum Vorfall befragt (pag. 11 ff.). Er schilderte Geschehnisse, die auf der Umfahrungsstrasse von Meiringen Richtung Brienz stattgefunden haben sollen.