Dass der Personenwagen die Sicherheitslinie überfahren habe, könne er nicht bestätigen. Der Beschuldigte sei aber auch danach einfach aggressiv gefahren und der vor ihm fahrenden L.________ nahe aufgefahren und habe diese später überholt. Gefragt nach der damaligen Geschwindigkeit sagte er aus, dies nicht mehr zu wissen. Sie seien bestimmt nicht zu schnell gewesen wegen dem Wohnmobil. Nach dem Vorfall seien sie an einem See noch etwas trinken gegangen. Dort habe man besprochen, den Lenker anzuzeigen. Die Frage, ob er nahe am Sturz gewesen sei, verneinte er.