In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 13. Oktober 2017 bestätigte der Beschuldigte seine früheren Aussagen sowie die Darstellung in der Einsprachebegründung (pag. 67). Nach der Einvernahme der Zeugen wurde der Beschuldigte erneut befragt (pag. 85 f.). Auf die Frage, wie es mit dem Radargerät sei, wenn er bremse, gab er an, dieses springe raus und müsse dann wieder eingeschaltet werden. Weiter ergänzte er unter anderem, er sei hinter der Gruppe hergefahren und habe viele knappe Möglichkeiten zum Überholen gehabt.