Am besagten Tag habe das System wohl eingeschaltet, als er im Tessin auf die Autobahn aufgefahren sei. Ein starkes Auffahren, teils weniger als eine Autolänge auf einen Motorradfahrer zwischen Innertkirchen bis zur Umfahrungsstrasse Meiringen, sei ihm nicht aufgefallen, und er sei sich nicht bewusst, dies gemacht zu haben. Auch an ein Überholmanöver bei regem Gegenverkehr möge er sich nicht erinnern. Wenn Gegenverkehr geherrscht hätte, hätte er nicht überholt, und er überhole nicht über eine Sicherheitslinie.