Diese subjektiven Beweismittel werden nachfolgend zusammenfassend wiedergeben. 9.1 Aussagen und Angaben des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde am 1. Dezember 2016 polizeilich zur Sache befragt (pag. 6 ff.). Er gab zusammengefasst an, er sei nicht pressiert gewesen. Es sei eine einzige Kolonnen-Fahrerei über den Grimselpass und dem Brienzersee entlang gewesen. In seinem Fahrzeug habe er ein Radarsystem, welches die Distanz zum vorderen Fahrzeug kontrolliere und einhalte. Wenn das vor ihm fahrende Fahrzeug abbremse, bremse seines ebenfalls ab, wenn das voranfahrende Fahrzeug wieder beschleunige, tue dies das seinige auch.