Die Geschehnisse vom 30. September 2016 wurden aber einerseits durch den Beschuldigten und andererseits teilweise durch die Motorradfahrer, die vom Beschuldigten überholt wurden, wahrgenommen. Neben den Angaben des Beschuldigten, der von der Polizei und der Vorinstanz zur Sache befragt wurde und seinen Standpunkt auch in der Einsprachebegründung darlegte, liegen Aussagen und Angaben von drei Motorradfahrern und einer Motorradfahrerin, die sich unbestrittenermassen in der Motorradkolonne befanden, vor. Diese subjektiven Beweismittel werden nachfolgend zusammenfassend wiedergeben.