7 pass, den Grimselpass und anschliessend dem Brienzersee entlang auf dem Heimweg nach K.________ war (vgl. pag. 6, Z. 11–14). Damit passierte er auch die fragliche Stelle der Kantonsstrasse in und nach der Ortschaft Innertkirchen. Direkt vor dem Beschuldigten war eine Motorradkolonne unterwegs, die er dann – zunächst ein bis zwei, später die weiteren Motorräder – überholte (vgl. pag. 33). Die zeitliche Eingrenzung im Strafbefehl auf zwischen 14:40 und 15:30 Uhr blieb ebenfalls unbestritten. Es herrschte, wie auch der Beschuldigte angab (pag. 7, Z. 26–31), dichter Verkehr und teilweise Kolonnenverkehr.