Die Zeugen hätten sich untereinander abgesprochen und das Verfahren sei durch den zivil fahrenden Polizisten C.________ initiiert worden, worauf der Beschuldigte mehrmals hingewiesen habe. Die Zeugen hätten selber zugegeben, dass man sich bezüglich Sachverhalt abgesprochen habe. Sie hätten zwar versucht, die Bedeutung dieser Absprachen herunterzuspielen. Daraus sei aber eine Beschwichtigungstendenz zu erkennen.