23): - Der Beschuldigte sei mit seinem Personenwagen in einer Kolonne hinter dem Motorradlenker C.________ gefahren, wobei er diesem im Dorf Innertkirchen bis auf eine Autolänge auf das Motorrad aufgefahren sei und somit den Abstand nicht ausreichend gewahrt habe. - Danach soll der Beschuldigte auf der Strecke Innertkirchen in Richtung Interlaken auf Höhe Wychel mit seinem Personenwagen trotz regen Gegenverkehrs C.________, den hintersten Lenker einer Motorradkolonne bestehend aus rund sieben Motorrädern, überholt und dabei eine Sicherheitslinie überfahren haben. Auf Höhe des in der Kolonne vor C.___