3. Die auf Herrn A.________ entfallenden Verfahrenskosten im gegen ihn geführten Strafverfahren seien dem Kanton Bern aufzuerlegen und Herrn A.________ sei für die Ausübung seiner Verfahrensrechte eine Parteientschädigung nach Massgabe der noch einzureichenden Kostennote auszurichten.