2. Berufung und schriftliches Verfahren Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte/Berufungsführer A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), damals verteidigt durch Rechtsanwalt E.________, mit Eingabe vom 16. Oktober 2017 fristgerecht die Berufung an (pag. 102). Die schriftliche Urteilsbegründung ist fälschlicherweise auf den 19. Januar 2017 datiert (pag. 109 ff.), wobei neben der falschen Jahreszahl auch der Tag nicht zutreffen kann, da die Urteilsbegründung den Parteien mit Verfügung vom 17. Januar 2018 zugestellt wurde (pag.