5. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 6. Zur Hälfte der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 500.00 und Gerichtsgebühren von CHF 2'000.00 sowie Auslagen von CHF 290.00 insgesamt bestimmt auf CHF 2'790.00. Die Hälfte ausmachend CHF 1'390.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 300.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1'090.00. 7. [Eröffnung und Mitteilungen]