c. durch weitere Überholmanöver von 3 Motorrädern und einem Camper Van. 2. Die auf den Freispruch entfallende Hälfte der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 500.00 und Gerichtsgebühren von CHF 2'000.00 sowie Auslagen von CHF 290.00 insgesamt bestimmt auf CHF 2'790.00, die Hälfte ausmachend CHF 1'390.00 werden dem Kanton Bern auferlegt. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 300.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1'090.00.