4. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (9/10), insgesamt bestimmt auf CHF 21‘613.80, ausmachend CHF 19‘452.40 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 5. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (9/10), insgesamt bestimmt auf CHF 7‘500.00, ausmachend CHF 6‘750.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). VII. Weiter wird verfügt: 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: