2. Der A.________ mit Urteil vom 19. Januar 2017 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 73 Für die Widerrufsverfahren werden oberinstanzlich keine besonderen Verfahrenskosten ausgeschieden. VI. A.________ wird gestützt auf die Schuldsprüche in Ziffer IV. und aufgrund des rechtskräftigen Schuldspruchs in Ziffer I.B. hiervor und in Anwendung der Artikel