5. unter Ausrichtung einer Entschädigung an den amtlichen Verteidiger von A.________, Rechtsanwalt B.________, gemäss Ziffer VII. nachfolgend. IV. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 29. Januar 2017 in T.________, z.N. von C.________; 2. der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer, mehrfach begangen durch unbewilligte Erwerbstätigkeit in den Jahren 2015 und 2016 in T.________. V. 1. Das Widerrufsverfahren zum Urteil vom 06. Juli 2012 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird eingestellt (Art. 46 Abs. 5 StGB);