2. von der Anschuldigung des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, angeblich begangen im Dezember 2016 in T.________; 3. unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/10), insgesamt bestimmt auf CHF 21‘613.80, ausmachend CHF 2‘161.40 (ohne Kosten der amtlichen Verteidigung), an den Kanton Bern; 4. unter Auferlegung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (1/10), insgesamt bestimmt auf CHF 7‘500.00, ausmachend CHF 750.00 (ohne Kosten der amtlichen Verteidigung), an den Kanton Bern;