ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand infolge qualifizierter Blutalkoholkonzentration (mind. 1.48 Gewichtspromille), begangen am 29./30. Januar 2017 in T.________. C. Weiter verfügt wurde: 1. Die zwischen A.________ und C.________ abgeschlossene Vereinbarung vom 29. Januar 2018 wird gerichtlich genehmigt.