71 X. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 30. Januar 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. A.________ freigesprochen wurde: 1. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz, angeblich begangen im September 2015 in T.________; 2. von der Anschuldigung des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, angeblich begangen in den Monaten Januar und Februar 2017 in T.________;