Für die auf die Freisprüche entfallende amtliche Entschädigung (1/10) besteht weder für den Kanton Bern noch für Rechtsanwalt B.________ ein Rückforderungs- bzw. Nachforderungsrecht. IX. Verfügungen 33. Rechtskräftige Verfügungen Die vorinstanzlichen Verfügungen unter Ziffer VI. 1. bis 3 (pag. 661) sind in Rechtskraft erwachsen und damit nicht neu zu verfügen.