Sie würden nun wieder zusammen leben und sollten nun noch viel besser aufeinander aufpassen. Diese Drohungen seien vom Vater ihrer Tochter ausgesprochen worden (pag. 839, Z. 12 f. u. Z. 22-24). Es sei ihnen vom Vater ihrer Tochter mit dem Tod gedroht worden (pag. 839, Z. 30- 34). Er sei seinerzeit in die Schweiz gekommen oder habe jemanden geschickt. Sie seien von der AC.________ informiert worden, dass jemand in die Schweiz gekommen sei, jedoch verhaftet worden sei (pag. 839, Z. 36-39). Auch F.________ bestätigte die familiären Probleme mit ihrer Schwester, weshalb der Beschuldigte zeitweise nicht bei ihnen gewohnt habe (pag. 850 f.; Z. 38-40 u. Z. 1-3).