_ bestätigte, dass ihr Verhältnis zum Beschuldigten gut sei und sie wieder zusammen leben würden (pag. 14-18). Es stimme, dass sie rund sieben Jahre ab Ende Juni 2010 bis 2018 aufgrund von Problemen mit ihrer ältesten Tochter getrennt gelebt hätten (pag. 838, Z. 24-30). Weiter verneinte sie, dass es Gewalt oder Schläge, wie im Bericht des AB.________ erwähnt, gegeben habe (pag. 839, Z. 2). Auch sie führte aus, dass sie und der Beschuldigte aufgrund von Drohungen seitens der Familie und von Angehörigen nicht immer haben zusammen leben können. Diese Drohungen würden noch heute bestehen. Sie würden nun wieder zusammen leben und sollten nun noch viel besser aufeinander aufpassen.