64 seiner Partnerin, der den Anschlag auf ihn verübt haben soll (pag. 836, Z. 3). Die Polizei habe ihn in Zürich verhaftet (pag. 836, Z. 6 f.). Weiter verweist der Bericht des EMF insbesondere auf den Anzeigerapport vom 25. April 2005 der Kantonspolizei Bern. Der Beschuldigte wurde darin wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Dem Rapport sei zu entnehmen, dass der Beschuldigte aufgrund familiärer Probleme in das Durchgangszentrum .________ verlegt worden sei. Dabei habe er per 17. März 2003 einen Zentrumsausschluss mit Hausverbot erhalten.