Er bestätigte, dass es gut laufe. Er lebe mit seiner Partnerin zusammen und gehe einer Arbeit nach. Er sorge sich um seine Kinder und unterstütze die Familie (pag. 833, Z. 19-21). Er verbringe sehr viel Zeit mit seinen Kindern. Um seine Deutschkenntnisse zu verbessern, schaue er mit seinen Kindern Trickfilme auf Deutsch (pag. 814, Z. 62-64). Der Beschuldigte führte aus, dass er bei der Arbeit keine Kollegen habe, die Kurden seien. Er spreche nur Deutsch und erledige Aufträge in Wohnungen von Schweizern. Auch vor Gericht könne er Deutsch sprechen, es sei aber möglich, dass er nicht alles, was ihm am Herzen liege, auf Deutsch wiedergeben könne (pag. 833, Z. 24- 29).